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Stiftungszweck
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[1] n
Zweck der Stiftung ist die Förderung
der Jugendhilfe
Die Stiftung will jungen Menschen, die sozial oder anderweitig
benachteiligt sind, helfen, ihren Weg zu einem selbstbestimmten
Leben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft
zu suchen und zu finden.
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[2] nDer
Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen
verwirklicht (je nach vorhandenen Mitteln)
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• Finanzierung und Durchführung gezielter
Bildungs-, Erziehungs- und Förderprojekte, durch
die sowohl im Bereich der Vermittlung von Sprachfertigkeit
und berufsorientierten Kenntnissen als auch in der Heranbildung
der musisch-spielerischen Ausdrucksfähigkeit der
Lebensmut und das Selbstvertrauen junger Menschen geweckt
und gestärkt und ihre soziale Verantwortung, ihr
bürgerschaftliches Engagement und ihr Bekenntnis
zur Toleranz entwickelt werden sollen.
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• Erarbeitung, Präsentation und Umsetzung
von Konzepten, Programmen und Stellungnahmen, die den
in Absatz 1 genannten Zielen dienen.
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• Förderung, Initiieren und Durchführung
von Studien und wissenschaftlichen Arbeiten zum Lernverhalten
und zur Lernfähigkeit junger Menschen im Sinne
von Absatz 1 Satz 2.
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• Durchführung von Veranstaltungen auch zu
wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Vorträge, Seminare,
Workshops, u.ä.), die der Begegnung und dem Austausch
zwischen jungen Menschen, besonders solchen mit unterschiedlichem
Hintergrund und unterschiedlicher Kultur oder mit Migrationshintergrund
dienen.
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• Förderung von Investitionen und Projekten
Dritter, die der Erfüllung des in Absatz 1 genannten
Zwecks dienen.
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• Fortbildungs- und Supervisionsmaßnahmen
für Multiplikatoren.
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• Förderung und Initiieren von begleitender
Grundlagenarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Evaluation
und Forschung.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Verwirklichung
des Stiftungszwecks sind exemplarisch und binden die
Stiftungsorgane nicht. Sie dienen vielmehr als Anregung.
Die Stiftungsorgane beschließen die konkreten
Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
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[3] nDie
Stiftung kann in Erfüllung ihres Stiftungszwecks
einen Preis für herausragende Leistungen im Sinne
des Absatzes 1 vergeben.
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[4] nIn
Erfüllung ihrer Zwecke wird die Stiftung sowohl
selbst tätig, wozu sie – falls notwendig
– Hilfspersonen in Anspruch nehmen kann, als auch
durch Förderung von Projekten und Initiativen öffentlicher
und steuerbegünstigter privater Körperschaften,
die dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zweck dienen.
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[5] nDie
Stiftung strebt eine intensive europäische und
darüber hinaus internationale Zusammenarbeit mit
Organisationen und Einrichtungen an, deren Zweck ebenfalls
die Förderung der Jugendhilfe ist. Der Wirkungskreis
ist insofern nicht auf Deutschland beschränkt.
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